Wie kann man buchen

Wie kann man buchen

Erste Möglichkeit - Online-Anfrage, wählen Sie ein Schiff über die Suchmaschine

Die Verfügbarkeit und Kosten von Schiffen in Echtzeit

  1. Auswahl des Schiffes - sehen Sie unseren Katalog über die Suchmaschine und wählen Sie das Schiff, das Ihren Anforderungen entspricht.

  2. Warten Sie nach unserem Angebot - in ein paar Minuten, senden wir Ihnen das bestmögliche Angebot mit den besten geeigneten entsprechenden Optionen. 

    Wenn Sie das Angebot interessant finden, bitte lassen Sie uns wissen, so bald wie möglich per E-Mail oder Telefon.

  3. Reservierung -  nachdem Sie unser Angebot bestätigen, werden wir Ihnen eine Option  ausgewählten Schiffes schicken. Option bedeutet, dass das Schiff wird  "warten" auf Sie, und wird  nicht für andere Gäste verfügbar sein. Die Option gibt Ihnen genügend Zeit, um Ihre endgültige Entscheidung über Reservierung vorzunehmen oder andere Details der Reise (Flug oder Fähre Tickets, Hotels) mit ausgewählten Charter Datum zu  synchronisieren. Bitte beachten Sie, dass die Option auf einem Schiff maximal 7 Tage halten kann.

 

Zweite Möglichkeit - Anfrage per E-Mail

  1. Nachdem  Entscheidung, wann und wo Sie segeln wollen, der nächste Schritt ist, um die folgenden Daten zu senden:

    • der Abreisetag - der Tag, wenn Sie zum Segeln beginnen soll (in der Saison obligatorisch ist  samstags).
    • die  Anzahl der Wochen - am Bord bleiben (mindestens  1 Woche).
    • die Anzahl der Personen und  Kabinen - senden Sie uns die Anzahl der Personen oder wie vielen Hütten  ihr Schiff haben soll.
    • die Ausgangsbasis - von wo Sie segeln möchten (Split, Dubrovnik, Sibenik, Zadar, Pula ...). 
    • Ihr Ansprechpartner - so können wir Ihnen ein Angebot senden
    • Warten Sie nach unserem Angebot - Sobald wir Ihre Anfrage erhalten, werden wir Ihnen ein Angebot innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt senden.

      Wenn Sie das Angebot interessant finden, bitte lassen Sie uns wissen, so bald wie möglich per E-Mail oder Telefon.

    • Reservierung -  nachdem Sie unser Angebot bestätigen, werden wir Ihnen eine Option  ausgewählten Schiffes schicken. Option bedeutet, dass das Schiff wird  "warten" auf Sie, und wird  nicht für andere Gäste verfügbar sein. Die Option gibt Ihnen genügend Zeit, um Ihre endgültige Entscheidung über Reservierung vorzunehmen oder andere Details der Reise (Flug oder Fähre Tickets, Hotels) mit ausgewählten Charter Datum zu  synchronisieren. Bitte beachten Sie, dass die Option auf einem Schiff maximal 7 Tage halten kann.

    Zahlung

    Die Zahlung kann per Kreditkarte über unsere Seite oder per Banküberweisung erfolgen (die mit der Zahlung verbundenen Daten bekommen Sie im Kostenvoranschlag).

    Um die Buchung des Wasserfahrzeuges zu bestätigen, bezahlt der Kunde die Vorauszahlung in Höhe von 50% des ganzen Mietbetrags. Der Betrag hängt von der Art des Wasserfahrzeuges ab. Der bis zum Gesamtwert der Miete verbleibende Betrag wird spätestens 30 Tage vor dem Absegeln eingezahlt.

    Für die Zahlung mit einer Kreditkarte können Sie benutzen:

    MasterCard50
    Maestro50
    Visa50
    AmericanExpress50
    diners
    verified by visa
    mastercard securecode
    ax guarenteed

    Alle Einzahlungen mit Visa, Maestro und MasterCard per „payment gateway“ WSPay erfolgt in der kroatischen Währung. Der von Ihrer Kreditkarte berechnete Betrag wird durch die Umstellung des in Euro ausgedrückten Preises in die Kroatische Kuna, dem Wechselkurs entsprechend. Bei der Berechnung von Ihrer Kreditkarte wird derselbe Betrag in Ihre Lokalwährung umgetauscht, dem Wechselkurs der Kreditkartengesellschaft entsprechend. Infolge dieses Wechsels ist es möglich, dass zwischen dem berechneten Betrag und dem auf unseren Webseiten aufgeführten Originalpreis ein kleiner Unterschied zu merken sein wird.

    WSPay

     

    STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

    Im Fall,dass der Kunde entscheidet, die gebuchte Schiff abzubrechen, muss er dies schriftlich machen.

    Das Datum, wenn  YachtHoliday die schriftliche Absage erhielt, bildet eine Grundlage für die Abrechnung der Stornogebühren. Es wird in der folgenden Weise gemacht:

    • Bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Beginn der Charter wird die Höhe der ersten Tranche (die der Kunde bezahlt hat ) berechnet.
    • 100% der Charterpreis  für die Stornierung innerhalb der letzten Monat vor dem Beginn der Charter wird berechnet.

    Im Fall, dass der Kunde, der die gebuchte Boot storniert hat, versucht um einen Ersatz (nur wenn vorher mit dem Vermieter vereinbart ist) zu finden, nimmt diese Person über seine / ihre Reservierung sowie seine / ihre Rechte und Pflichten. In diesem Fall ist der Kunde nur für die Kosten, die das Ergebnis eines Ersatz waren, zuständig.

    Geldrückzahlung sollte  sofort nach der Bestimmung des genauen Rückerstattungsbeträgs dem Kunden zurückerstatten getan werden sollte. Die Zahlung ist gültig nur durch die Überweisung, die  auf Konto des Kunden durchgeführt ist.  Die Kosten des Geldtransfers ins Ausland werden vom Client abgedeckt.

    Was danach?

    Nachdem wir alle notwendigen Daten und vollen Betrag erhalten, senden wir Ihnen die folgenden:

    • Voucher -notwendige Dokument, um Boot  zu übernehmen. Achten Sie darauf, es  mitzubringen.
    • Base info -  Informationen über Ausgangsbasis (marina), wo Sie Check-in machen und  Ansprechpartnerinfos.

    Geschäftsbedingungen

    In diesem Dokument werden die üblichen Buchungsbedingungen von Bloem d.o.o. (d.o.o.=GmbH, nachfolgend „Bloem d.o.o.“, handelt unter dem Namen „Yacht Holiday“), eine in Kroatien registrierte Gesellschaft, mit der persönlichen Identifikationsnummer (OIB): 09351195651, deren eingetragene Anschrift Vukovarska 160, 21000 Split, Kroatien ist.

    Bitte, stellen Sie sicher, dass Sie dieses Dokument vor der Buchung vollständig gelesen haben. Wichtige Abschnitte sind unterstrichen.

    Irgendwelche Verweise auf „Sie“ beziehen sich auf Sie, den Urlauber, der einen Vertrag mit Bloem d.o.o. abgeschlossen hat, unabhängig davon, ob aus Ihrem eigenen Recht oder auf fremde Rechnung.

     

    ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

    1. Bevor Sie ein Schiff auf der Webseite YachtHoliday.com (Bloem d.o.o.) buchen können, müssen Sie alle in diesen „Charterbedingungen“ angegebenen Bedingungen durchlesen, zustimmen und annehmen.
    2. Die Website com (Bloem d.o.o.) darf weder für widerrechtliche oder unautorisierte Zwecke genutzt werden, noch dürfen Sie bei der Nutzung des Service gegen irgendwelche Gesetze in Ihrer Jurisdiktion oder gegen die Gesetze der Republik Kroatien verstoßen.
    3. Fragen zu den Charterbedingungen sollten an info(at)yachtholiday.com gesendet werden.
    4. Kreditkarteninformationen sind bei der Überweisung durch die Netzwerke immer verschlüsselt.

     

     

    CHARTERBEDINGUNGEN:

    Der Besitzer/Vermieter – ist Bloem d.o.o., der Dienstleister, ein nach den Gesetzen der Republik Kroatien organisiertes und existierendes Unternehmen.

    Der Charterer – ist eine volljährige und handlungsfähige Person oder eine ordnungsgemäß vertretene juristische Person, die mit einem bestimmten Charter die Reservierung des entsprechenden Listings vereinbart hat und die damit einverstanden ist, die volle Buchungsgebühr zu bezahlen.

    1. Der vorliegende Vertrag tritt mit der Zahlung des gesamten vertraglichen Betrags/der Charterrate an den Besitzer/Vermieter in Kraft.
    2. Der Mietpreis beinhaltet das Leasing eines Schiffes mit Standardausrüstung, zusammen mit der Schiff- und Besatzungsversicherung während der Charterzeit. Der Mietpreis schließt die Kosten aus, die mit Domizil-Marinas (Parkplatz, Ankerplatz, usw.) Treibstoff, Skipper/Hostessen-Service und den Kosten für andere optionale Dienstleistungen verbunden sind. Der Charterer kann die Verantwortung für das zuvor durch die Webseite reservierte Schiff übernehmen, nachdem 50% des Mietpreises nach Genehmigung seines Antrags (im Voraus) und die restlichen 50 % des Mietpreises mindestens 30 Tage vor dem Mietdatum bezahlt wurden. Diese Zahlungsbestimmungen können ohne Zustimmung von Bloem d.o.o. nicht geändert werden.
    3. Wenn der Charterer aus irgendeinem Grund das Schiff nicht übernehmen kann, könnte der Charterer stattdessen eine andere Partei finden, die alle Pflichten und Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag übernehmen würde. Sollte er keine andere derartige Partei finden, ist der Besitzer/Vermieter berechtigt zu behalten:
    • 50% der Charterrate im Falle der Vertragsaufhebung innerhalb von 30 Tagen vor dem Mietdatum,
    • vollständigen Betrag der Charterrate im Falle der Vertragsaufhebung innerhalb von 30 Tagen vor dem Mietdatum.
    1. Der Charterer ist hiermit verpflichtet, die Verluste des Besitzers/Vermieters zurückzuerstatten, für die der Besitzer/Vermieter einem Dritten haftbar ist und die durch die Handlungen des Charterers oder dessen Fahrlässigkeit verursacht wurden, unabhängig von ihrer Art; ob es sich um Sach- und/oder Rechtskosten handelt, die durch derartigen Handlungen oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Der Charterer ist explizit für das Wasserfahrzeug im Falle seiner Beschlagnahme irgendeiner juristischen Person oder für während der Charterzeit des Wasserfahrzeuges unternommene inkompetente oder rechtswidrige Handlungen verantwortlich.
    2. Im Falle, dass das Schiff ohne Besatzung gemietet wird (Bareboat Charter), muss der Charterer oder eines der Besatzungsmitglieder einen gültigen Führerschein für die Schiffsgröße und –tonnage, der nach dem kroatischen Schifffahrtsrecht erforderlich ist, besitzen.
    3. Das Wasserfahrzeug muss den Check-In und Check-out-Zeiten entsprechend und mit vollem Treibstofftank zurückgegeben werden. Der Besitzer/Vermieter ist hiermit verpflichtet, das Wasserfahrzeug im vollkommen funktionsfähigen Zustand abzugeben. Sollte der Besitzer/Vermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, das Wasserfahrzeug dem Charterer zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen, so kann der Charterer Rückerstattung für dieselbe Zeitdauer verlangen, in der er über das Wasserfahrzeug nicht verfügen konnte. Der Charterer könnte die vereinbarte Charterzeit, mit der vorherigen Zustimmung des Besitzers/Vermieters, um dieselbe Dauer verlängern, in dem die Übergabe des Wasserfahrzeuges aufgehalten wurde. Sollte der Besitzer/Vermieter nicht in der Lage sein, dem Charterer ein Wasserfahrzeug mit denselben oder besseren Charakteristika anzubieten, so ist der Charterer dazu berechtigt, den Vertrag unterlassen und die Rückerstattung der Charterrate für so viele Tage zu verlangen, als er nicht in der Lage war, das Wasserfahrzeug zu führen. Ein anderes Zurückerstattungs- oder Anspruchsrecht ist hiermit ausgeschlossen. Der Charterer ist verpflichtet, den Wasserfahrzeug- und Ausstattungszustand gemäß der Inventarliste zu überprüfen. Alle Bemerkungen müssen vor dem Anfang der Schifffahrt eingereicht werden. Alle Mängel und Schäden des Wasserfahrzeuges und/oder der Ausstattung, die bei der Wasserfahrzeugannahme und -übergabe an den Charterer nicht vermerkt wurden, schließen die Möglichkeit der Reduzierung oder Verminderung der Charterrate aus.
    4. Nach der Übergabe des Wasserfahrzeuges werden alle während der Zeit, in der das Wasserfahrzeug die Verantwortung von Charterer ist, entstandenen Kosten, die kein Ergebnis der natürlichen Materialabnutzung sind, wie Liegekosten pro Tag im Bestimmungshafen oder Marinas, alle Treibstoffkosten, Öl-, Wasser- und sonstige Kosten, Kosten sonstiger Bedürfnisse, als auch die Beseitigungskosten jeglicher Schäden- oder Mängelart, vom Charterer abgegolten, vorausgesetzt der Charterer hat die technische Berechtigung der durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Besitzer/Vermieter zuvor vereinbart. Im Falle eines durch die natürliche Abnutzung und regelmäßiges Segeln mit dem Wasserfahrzeug entstandenen Mangels oder Schadens, wird der Charterer die Zustimmung des Besitzers/Vermieters in Bezug auf den Preis und die technische Berechtigung derartiger Instandsetzung verlangen und anschließend um entsprechenden Beleg fragen, gemäß dem er auch nach dem Ablauf der Charterzeit vom Besitzer/Vermieter zurückerstattet wird.
    5. Der Charterer ist verpflichtet und erklärt sich hiermit damit einverstanden, nur in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien zu navigieren (jede Ausnahme benötigt eine besondere schriftliche Zulassung); dass er das Wasserfahrzeug dem Dritten nicht untervermieten oder verleihen wird; dass er nicht an den Regatten oder Schiffsrennen teilnehmen wird; dass er das Wasserfahrzeug nicht für kommerzielle Zwecke, professionelle Fischerei, Segelschulen oder ähnliche Zwecke verwenden wird; dass er nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sichtbarkeit navigieren wird. Darüber hinaus übernimmt der Charterer die Verantwortung alle Zoll- und sonstige Vorschriften und Regeln einzuhalten, er ist dazu verpflichtet, keine Transportaktivitäten weder von Personen noch von Waren zu unternehmen; dass er nicht in den Navigationsbeschränkungszonen segeln wird; dass er das Schiffstagebuch führen und auf dem Wasserfahrzeug nach dem Ablauf der Charterzeit lassen wird; dass er das Wasserfahrzeug, dessen Inventar und die dazugehörende Ausstattung sorgfältig behandeln und an Schleppen jeglicher anderen Wasserfahrzeuge nicht teilnehmen wird. Im Falle eines Seeschadens und/oder Seeunfalls wird der Charterer die Abfolge der Ereignisse dokumentieren und um die Genehmigung von den Hafenbehörden, einem Arzt oder anderen zuständigen Stellen fragen und unverzüglich daraufhin den Besitzer/Vermieter verständigen. Der Charterer ist daraufhin verpflichtet, die zuständigen Stellen als auch den Besitzer/Vermieter unverzüglich zu informieren im Falle, dass das Wasserfahrzeug verloren geht, im Falle, dass es keine Navigationsmöglichkeit gibt, im Falle der Beschlagnahme oder beschränkender Maßnahmen oder eines Navigationsverbots durch die zuständigen Stellen oder den Dritten. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Charterer dem Besitzer/Vermieter persönlich haftpflichtig und übernimmt jede Verantwortung für die daraus entstandenen Konsequenzen. Der Schaden des untergetauchten Wasserfahrzeugteiles wird die vom Charterer bezahlte Kontrollüberprüfung des Wasserfahrzeuges zur Folge haben. Es ist nicht erlaubt, Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, usw.) an Bord zu haben, ausgenommen, es wurde vorher vereinbart.
    6. Der Charterer wird den Verankerungshafen nicht verlassen, falls die Windstärke größer oder wenn sie auf mehr als 30 Knoten geschätzt wird oder falls die Hafenbehörde Navigation verboten hat; solange der eventuelle Schaden dem wichtigen Wasserfahrzeugteil, z.B. Motor, Segel, Takelwerk und Fangleine, Schlammwasserpumpe, (Anker)Winde, Navigationslichter, Kompass, Sicherheitsausstattung und Ähnliches, beseitigt wurde, oder wenn sich irgendeines der oben genannten Geräte als funktionsuntüchtig erweist; der Charterer wird den Verankerungshafen ohne ausreichende Treibstoffversorgung nicht verlassen und generell wenn sich die Wetterbedingungen oder die allgemeinen Bedingungen des Wasserfahrzeuges oder dessen Besatzung als unzulänglich oder fraglich für regelmäßige Navigation erweisen.
    7. In Bezug auf die Wetterbedingungen ist der Charterer verpflichtet, rechtzeitig die Segel zu streichen, damit das Wasserfahrzeug nicht unter zu großer Belastung, die bequemes Segeln unmöglich macht, navigieren müsste und ohne dass das Takelwerk und Fangleine einer Überlast ausgesetzt werden. Der Charterer ist verpflichtet, nicht in den unbekannten Bereichen zu segeln, gemäß den vom Besitzer/Vermieter gegebenen Navigationskarten oder ohne dass er die Navigationskarten eines bestimmten Bereiches oder sonstiger wichtiger verfügbarer Materialien vorher gründlich analysiert hat; nicht unnötig nachts zu segeln, und insbesondere nicht ohne Verwendung von Navigationslichtern und ohne Navigationskontrolle vom Deck.
    8. Der Besitzer/Vermieter (oder sein Vertreter) könnte den Charterer und seine Besatzung anfordern, die Fähigkeit des Wasserfahrzeuglenkens zu beweisen und sie zur See zu demonstrieren, begleitet vom Besitzer/Vermieter (oder seinem Vertreter), der während der Testnavigation an Bord sein würde. Sollte der Charterer, der Meinung des Besitzers/Vermieters nach, den Test auf zufriedenstellende Weise nicht bestehen, kann der Besitzer/Vermieter gegen den Vertrag verstoßen, wie vereinbart, oder einen Skipper ernennen, der sowohl dem Charterer als auch dem Besitzer/Vermieter akzeptierbar sein würde. In einem solchen Fall werden die daraus entstandenen Kosten vom Charterer abgedeckt und zwar für so viele Tage, wie für sichere Navigation des Wasserfahrzeuges und die Sicherheit der Fahrgäste notwendig, wobei die Entscheidung von der Zahl der Tage vom Besitzer/Vermieter getroffen würde. Die Prüfungzeit der Navigationsfähigkeiten des Charterers ist in der Charterzeit enthalten.
    9. Die Versicherungsbedingungen wurden von dem Versicherungsträger, mit dem der Besitzer/Vermieter den Versicherungsvertrag geschlossen hat, bestimmt. Der durch den Versicherungsvertrag abgedeckte Schaden, der dem Versicherungsträger nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, wird nicht anerkannt. In einem solchen Fall wird der Charterer für die Schäden und Ansprüche persönlich haftbar sein, da es keinen adäquaten Schadensbericht gab. Die Segel sind nicht versichert und Segelschäden werden in jedem Fall von dem Charterer abgedeckt, es sei denn, der Schaden ist durch den natürlichen und regelmäßigen Materialabnutzung entstanden oder im Falle, dass der Schaden durch den Bruch des Hauptmastes verursacht worden ist. Darüber hinaus sind die persönlichen Gegenstände nicht versichert. Die Besatzung des Wasserfahrzeuges ist als solche versichert.
    10. Es werden nur solche Beschwerden in Betracht gezogen, die während des Prozesses von Check-Out schriftlich eingereicht wurden und die vom Charterer persönlich unterschrieben worden sind.
    11. Alle weiteren Verträge/Anhänge müssen schriftlich verfasst sein. Die Parteien versuchen, eventuelle Auseinandersetzungen oder Rechtsstreitigkeiten durch Konsensvereinbarung zu lösen. Sollte eine derartige Vereinbarung nicht einvernehmlich erreicht werden, so akzeptieren die Parteien die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Split, als auch die Rechtsvorschriften der Republik Kroatien.

    *Standard charter is one week, starting and ending on Saturday.

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